Teilnahmebedingungen monatliche Gewinnspiele – Happy Slice Club

Zuletzt aktualisiert am 09. Mai 2023

Die Teilnahme am Gewinnspiel der LANCH GmbH, nachfolgend Betreiber oder Veranstalter genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

1. Dauer

LANCH bietet wiederkehrende Gewinnspiele innerhalb der Happy Slice Club App an. Die Dauer eines jeden Gewinnspiels erstreckt sich vom ersten Tag eines Monats, bis zum letzten Tag desselben Monats um 24:00 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten App Nutzer die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen.

2. Teilnahme

Um am Gewinnspiel teilzunehmen sind folgende Leistungen erforderlich:

  • Happy Slice Club App herunterladen
  • Happy Slice über die Plattformen Lieferando, Wolt und UberEats bestellen
  • Der Bestellung liegt ein Kaufbeleg bei, welcher einen 6-stelligen Code beinhaltet, dieser muss in der in der Happy Slice Club App eingeben werden
  • Im Gegenzug erhältst Du automatisch ein Gewinnlos, um am Gewinnspiel teilzunehmen

Pro Teilnehmer:in können beliebig viele Gewinnlose über das Einreichen der Rechnungsbelege in der Happy Slice Club App umgewandelt werden. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Anmeldungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.

3. Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen über 16 Jahren (sowie Personen über 14 Jahren, sofern deren gesetzliche:r Vertreter ihre schriftliche Zustimmung zu der Teilnahme erklären). Sollte ein:e Teilnehmer:in in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen und Mitarbeitenden des Betreibers sowie ihre Familienmitglieder. Außerdem sind Mitarbeiter von Partner Restaurants nicht zur Teilnahme am Gewinnspiel berechtigt. Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise:

  • bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels,
  • bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen
  • bei unlauterem Handeln oder
  • bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.

Meldet sich der:die Gewinner:in nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von 2 Wochen nicht, kann der Gewinn auf eine:n andere:n Teilnehmer:in übertragen werden.

4. Gewinn, Auslosung, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns 

a) Pro Monat variieren die Gewinne für die monatlichen Gewinnspiele. Die möglichen Gewinne sind von den Teilnehmer:innen in der Happy Slice Club App zu finden. In jedem neuen Monat werden die Gewinne in der Happy Slice Club App veröffentlicht.

b) Innerhalb des Gewinnspielzeitraums lost der Betreiber monatlich zum Monatsende die Gewinner:innen aus. Die Ermittlung der Gewinner:innen erfolgt im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmer:innen. Gewinner:innen können in der Happy Slice Club App erfahren, dass sie gewonnen haben, sobald sich das Konto-Icon in der Menüleiste der App verfärbt.

c) Eventuell für den Versand des LANCH GmbH Gewinnspiels anfallende Kosten übernimmt der Betreiber.Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den:die Gewinner:in oder deren gesetzliche:r Vertreter. Ein Umtausch oder eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der:die Gewinner:in selbst verantwortlich. Für nötige Voraussetzungen, Dokumente, o.ä. ist der:die Gewinner:in selbst verantwortlich und auch in diesem Rahmen eventuell anfallende Kosten sind selbst zu tragen.

5. Nicht autorisierte Benutzung, Nutzungsbedingungen von Drittanbietern

a) Bei der Nutzung der App sind Urheber-, Namens- und Markenrechte sowie sonstige Rechte des Anbieters und Dritter (insbesondere Persönlichkeitsrechte) zu beachten. Auch die über die App zur Verfügung gestellten Beiträge, Kontaktdaten und Fotos von Ansprechpartnern und Medienkontakten sind geschützt. Durch die Abrufbarkeit der in der App enthaltenen Informationen wird keine Lizenz oder ein sonstiges Nutzungsrecht gewährt. Nutzern ist es untersagt, die App entgegen diesen Nutzungsbedingungen oder gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen. Der Nutzer hat jeden Missbrauch der App zu unterlassen, insbesondere darf er die App oder Teile davon nicht in andere Websites, weder private noch gewerbliche, integrieren oder die App gewerblich nutzen.

6. Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.

7. Datenschutz

Die LANCH GmbH wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei. Die LANCH GmbH ist nicht für Sach- und Rechtsmängel am Gewinn verantwortlich. Entsprechendes gilt, wenn die LANCH GmbH aufgrund von unternehmerischen Umständen den Gewinn nicht (mehr) zur Verfügung stellen kann.

8. Apple Dislaimer

Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Apple und wird in keiner Weise von Apple gesponsert, unterstützt oder organisiert.

9. Facebook Dislaimer

Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Meta, Facebook oder Instagram und wird in keiner Weise von den genannten Unternehmen gesponsert, unterstützt oder organisiert.

10. Anwendbares Recht

Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Betreiber zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressum auf der Website der LANCH GmbH. Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Viel Glück wünscht LANCH <3